Montag, 21. Dezember 2009
Rechtsanwälte Nümann & Lang: Ist die Massen-Abmahnung ein Betrug?
Nach der lektüre dieses artikels in Telepolis über betrug im massen-abmahnunggeschäft stellten sich für mich auch einige fragen hinsichtlich der rechtmäßigkeit der abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann & Lang, die offenbar schon seit dem Jahre 2008 ins geschäft mit dem schnellen Euro eingestiegen sind und in jüngster zeit mit der "Schönen neuen Welt" absahnen forderungen an file-share user in höhe von 450,- Euro verschicken.

In der tat sieht die entsprechende verordnung, die die vergütung von rechtsverdrehernanwälten in deutschland regelt, nur eine gebühr bei abmahnungen vor, die die anwaltliche tätigkeit bei der sache berücksichtigen soll. Eine massen-abmahnung, bei der tatsächlich immer der gleiche text verschickt wird - und dann offenbar noch nicht einmal mehr eine original unterschrift trägt, ist hier nicht nur dubios, sondern widerspricht meiner ansicht nach der entsprechenden gebührenordnung.

Und gerade im zusammenhang mit der tatsache, dass bei der ganzen fileshare-aktion offenbar von anfang an ein IT-unternehmen präsent und in den P2P-prozess involviert war, erscheint die massen-abmahnung doch mehr als fragwürdig. Es stellt sich hier sogar die frage nach krimineller energie.

Mal sehen, ob sich ein mutiger abgemahnter findet, der sich wehrt und strafantrag wegen versuchten betruges stellt.

Übrigens ist derzeit eine sog. "Petition" eines bürgers beim Deutschen Bundestag anhängig, die sich mit dem thema abmahnung beschäftigt.
Man kann die petition mit seiner unterschrift unterstützen.

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