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Donnerstag, 17. Dezember 2009
Die neuen Massen-Abmahner RA Nümann & Lang
kotzki, 15:41h
Seit einigen wochen schwappt eine abmahnwelle der Rechtsanwälte Nümann und Lang im auftrag eines herrn namens David Vogt durch die republik. Die kanzlei mahnt wegen angeblichen urheberrechtsverletzungen an geschützten musikstücken ab, die durch P2P-netze herunter geladen wurden.
Dabei handelt es sich um das "Werk": Schöne neue Welt von Culcha Candela.
Das abmahnschreiben enthält die aufforderung zur abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und schadensersatzansprüche sowie die erstattung von rechtsanwaltskosten.
Es wird ein pauschaler vergleich mit einem supersonderangebot von 450,- EUR vorgeschlagen und nebenher "freundschaftlich" mitgeteilt, die gebühr sei normalerweise viiiiel höher. Es sind fälle bekannt, in denen abgemahnte user die geforderte summe bezahlten und die erklärung abgaben - und binnen 1 woche erneut abgemahnt wurden, diesmal für einen weiteren herunter geladenen titel. Man sieht also: einmal am haken gibt es kein entrinnen mehr.
Dazu folgendes:
1. keine voreiligen unterzeichnung der beigefügten unterlassungserklärung, denn danach ist man ausgeliefert und kann auch später die tat nicht leugnen.
2. keine vorschnelle bezahlung des pauschalen vergleichsbetrages, denn die zahlung könnte nur der beginn einer langen "Freundschaft" werden.
Durch ihre unterschrift erkennen sie sämtliche in der erklärung aufgeführten ansprüche an und gehen einen verpflichtungsvertrag ein, der sie ggfs. bis zu 30 jahren binden kann. Konkret: Für jeden fall der zuwiderhandlung innerhalb dieses zeitraums können sehr hohe vertragsstrafen fällig werden.
Die so freundlich beigefügten unterlassungserklärungen sind in der regel für die abgemahnten nachteilig verfasst. Von einer unterzeichnung ist daher abzuraten. Man ist auch nicht an diese oktroyierte erklärung gebunden, d.h. man kann eine entsprechend vorteilhaftere erklärung abgeben, wenn man will.
Grundsätzlich ist jedoch die frage zu stellen, ob man es in einem solchen fall nicht lieber darauf ankommen lässt - die art und weise der sache deutet darauf hin, dass es hier nur ums schnelle Geld geht. Bei 10.000 abmahnungen sind hier mal schnell 4.500.000,- Euro im spiel - kommt einem doch irgendwie schon von den berüchtigten abzocker-webseiten mit ihren Inkasso-briefen bekannt vor oder?
Zweifelsfrei handelt es sich hier auch um eine massen-abmahnung qua serienbrief, wie ein blick ins internet beweist. Interessant wäre hier zu sehen, ob sich die kanzlei tatsächlich die mühe macht, zahlungsunwillige zu verklagen - bei mehreren tausend fällen ist das sehr fraglich. Und steht im widerspruch zum schnellen geld.
Davon abgesehen könnte vor gericht so eine klage auch nach hinten losgehen, wenn das gericht die tatsache entsprechend würdigt, dass die betreffenden musikstücke ja irgendwie rein zufällig natürlich ins netz gelangten und rein zufällig eine kanzlei ein beuftragtes IT-unternehmen ebenfalls am netz hatte, das rein zufällig genau diese stücke überwachte - und vielleicht rein zufällig selbst einspeiste?
Bisher ist keine klageeinreichung in dieser Sache bekannt ...
Ergänzung:
So kann man natürlich auch reagieren: http://tinyurl.com/yd2t6he
Dabei handelt es sich um das "Werk": Schöne neue Welt von Culcha Candela.
Das abmahnschreiben enthält die aufforderung zur abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und schadensersatzansprüche sowie die erstattung von rechtsanwaltskosten.
Es wird ein pauschaler vergleich mit einem supersonderangebot von 450,- EUR vorgeschlagen und nebenher "freundschaftlich" mitgeteilt, die gebühr sei normalerweise viiiiel höher. Es sind fälle bekannt, in denen abgemahnte user die geforderte summe bezahlten und die erklärung abgaben - und binnen 1 woche erneut abgemahnt wurden, diesmal für einen weiteren herunter geladenen titel. Man sieht also: einmal am haken gibt es kein entrinnen mehr.
Dazu folgendes:
1. keine voreiligen unterzeichnung der beigefügten unterlassungserklärung, denn danach ist man ausgeliefert und kann auch später die tat nicht leugnen.
2. keine vorschnelle bezahlung des pauschalen vergleichsbetrages, denn die zahlung könnte nur der beginn einer langen "Freundschaft" werden.
Durch ihre unterschrift erkennen sie sämtliche in der erklärung aufgeführten ansprüche an und gehen einen verpflichtungsvertrag ein, der sie ggfs. bis zu 30 jahren binden kann. Konkret: Für jeden fall der zuwiderhandlung innerhalb dieses zeitraums können sehr hohe vertragsstrafen fällig werden.
Die so freundlich beigefügten unterlassungserklärungen sind in der regel für die abgemahnten nachteilig verfasst. Von einer unterzeichnung ist daher abzuraten. Man ist auch nicht an diese oktroyierte erklärung gebunden, d.h. man kann eine entsprechend vorteilhaftere erklärung abgeben, wenn man will.
Grundsätzlich ist jedoch die frage zu stellen, ob man es in einem solchen fall nicht lieber darauf ankommen lässt - die art und weise der sache deutet darauf hin, dass es hier nur ums schnelle Geld geht. Bei 10.000 abmahnungen sind hier mal schnell 4.500.000,- Euro im spiel - kommt einem doch irgendwie schon von den berüchtigten abzocker-webseiten mit ihren Inkasso-briefen bekannt vor oder?
Zweifelsfrei handelt es sich hier auch um eine massen-abmahnung qua serienbrief, wie ein blick ins internet beweist. Interessant wäre hier zu sehen, ob sich die kanzlei tatsächlich die mühe macht, zahlungsunwillige zu verklagen - bei mehreren tausend fällen ist das sehr fraglich. Und steht im widerspruch zum schnellen geld.
Davon abgesehen könnte vor gericht so eine klage auch nach hinten losgehen, wenn das gericht die tatsache entsprechend würdigt, dass die betreffenden musikstücke ja irgendwie rein zufällig natürlich ins netz gelangten und rein zufällig eine kanzlei ein beuftragtes IT-unternehmen ebenfalls am netz hatte, das rein zufällig genau diese stücke überwachte - und vielleicht rein zufällig selbst einspeiste?
Bisher ist keine klageeinreichung in dieser Sache bekannt ...
Ergänzung:
So kann man natürlich auch reagieren: http://tinyurl.com/yd2t6he
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