Donnerstag, 17. Dezember 2009
Die neuen Massen-Abmahner RA Nümann & Lang
kotzki, 15:41h
Seit einigen wochen schwappt eine abmahnwelle der Rechtsanwälte Nümann und Lang im auftrag eines herrn namens David Vogt durch die republik. Die kanzlei mahnt wegen angeblichen urheberrechtsverletzungen an geschützten musikstücken ab, die durch P2P-netze herunter geladen wurden.
Dabei handelt es sich um das "Werk": Schöne neue Welt von Culcha Candela.
Das abmahnschreiben enthält die aufforderung zur abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und schadensersatzansprüche sowie die erstattung von rechtsanwaltskosten.
Es wird ein pauschaler vergleich mit einem supersonderangebot von 450,- EUR vorgeschlagen und nebenher "freundschaftlich" mitgeteilt, die gebühr sei normalerweise viiiiel höher. Es sind fälle bekannt, in denen abgemahnte user die geforderte summe bezahlten und die erklärung abgaben - und binnen 1 woche erneut abgemahnt wurden, diesmal für einen weiteren herunter geladenen titel. Man sieht also: einmal am haken gibt es kein entrinnen mehr.
Dazu folgendes:
1. keine voreiligen unterzeichnung der beigefügten unterlassungserklärung, denn danach ist man ausgeliefert und kann auch später die tat nicht leugnen.
2. keine vorschnelle bezahlung des pauschalen vergleichsbetrages, denn die zahlung könnte nur der beginn einer langen "Freundschaft" werden.
Durch ihre unterschrift erkennen sie sämtliche in der erklärung aufgeführten ansprüche an und gehen einen verpflichtungsvertrag ein, der sie ggfs. bis zu 30 jahren binden kann. Konkret: Für jeden fall der zuwiderhandlung innerhalb dieses zeitraums können sehr hohe vertragsstrafen fällig werden.
Die so freundlich beigefügten unterlassungserklärungen sind in der regel für die abgemahnten nachteilig verfasst. Von einer unterzeichnung ist daher abzuraten. Man ist auch nicht an diese oktroyierte erklärung gebunden, d.h. man kann eine entsprechend vorteilhaftere erklärung abgeben, wenn man will.
Grundsätzlich ist jedoch die frage zu stellen, ob man es in einem solchen fall nicht lieber darauf ankommen lässt - die art und weise der sache deutet darauf hin, dass es hier nur ums schnelle Geld geht. Bei 10.000 abmahnungen sind hier mal schnell 4.500.000,- Euro im spiel - kommt einem doch irgendwie schon von den berüchtigten abzocker-webseiten mit ihren Inkasso-briefen bekannt vor oder?
Zweifelsfrei handelt es sich hier auch um eine massen-abmahnung qua serienbrief, wie ein blick ins internet beweist. Interessant wäre hier zu sehen, ob sich die kanzlei tatsächlich die mühe macht, zahlungsunwillige zu verklagen - bei mehreren tausend fällen ist das sehr fraglich. Und steht im widerspruch zum schnellen geld.
Davon abgesehen könnte vor gericht so eine klage auch nach hinten losgehen, wenn das gericht die tatsache entsprechend würdigt, dass die betreffenden musikstücke ja irgendwie rein zufällig natürlich ins netz gelangten und rein zufällig eine kanzlei ein beuftragtes IT-unternehmen ebenfalls am netz hatte, das rein zufällig genau diese stücke überwachte - und vielleicht rein zufällig selbst einspeiste?
Bisher ist keine klageeinreichung in dieser Sache bekannt ...
Ergänzung:
So kann man natürlich auch reagieren: http://tinyurl.com/yd2t6he
Dabei handelt es sich um das "Werk": Schöne neue Welt von Culcha Candela.
Das abmahnschreiben enthält die aufforderung zur abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und schadensersatzansprüche sowie die erstattung von rechtsanwaltskosten.
Es wird ein pauschaler vergleich mit einem supersonderangebot von 450,- EUR vorgeschlagen und nebenher "freundschaftlich" mitgeteilt, die gebühr sei normalerweise viiiiel höher. Es sind fälle bekannt, in denen abgemahnte user die geforderte summe bezahlten und die erklärung abgaben - und binnen 1 woche erneut abgemahnt wurden, diesmal für einen weiteren herunter geladenen titel. Man sieht also: einmal am haken gibt es kein entrinnen mehr.
Dazu folgendes:
1. keine voreiligen unterzeichnung der beigefügten unterlassungserklärung, denn danach ist man ausgeliefert und kann auch später die tat nicht leugnen.
2. keine vorschnelle bezahlung des pauschalen vergleichsbetrages, denn die zahlung könnte nur der beginn einer langen "Freundschaft" werden.
Durch ihre unterschrift erkennen sie sämtliche in der erklärung aufgeführten ansprüche an und gehen einen verpflichtungsvertrag ein, der sie ggfs. bis zu 30 jahren binden kann. Konkret: Für jeden fall der zuwiderhandlung innerhalb dieses zeitraums können sehr hohe vertragsstrafen fällig werden.
Die so freundlich beigefügten unterlassungserklärungen sind in der regel für die abgemahnten nachteilig verfasst. Von einer unterzeichnung ist daher abzuraten. Man ist auch nicht an diese oktroyierte erklärung gebunden, d.h. man kann eine entsprechend vorteilhaftere erklärung abgeben, wenn man will.
Grundsätzlich ist jedoch die frage zu stellen, ob man es in einem solchen fall nicht lieber darauf ankommen lässt - die art und weise der sache deutet darauf hin, dass es hier nur ums schnelle Geld geht. Bei 10.000 abmahnungen sind hier mal schnell 4.500.000,- Euro im spiel - kommt einem doch irgendwie schon von den berüchtigten abzocker-webseiten mit ihren Inkasso-briefen bekannt vor oder?
Zweifelsfrei handelt es sich hier auch um eine massen-abmahnung qua serienbrief, wie ein blick ins internet beweist. Interessant wäre hier zu sehen, ob sich die kanzlei tatsächlich die mühe macht, zahlungsunwillige zu verklagen - bei mehreren tausend fällen ist das sehr fraglich. Und steht im widerspruch zum schnellen geld.
Davon abgesehen könnte vor gericht so eine klage auch nach hinten losgehen, wenn das gericht die tatsache entsprechend würdigt, dass die betreffenden musikstücke ja irgendwie rein zufällig natürlich ins netz gelangten und rein zufällig eine kanzlei ein beuftragtes IT-unternehmen ebenfalls am netz hatte, das rein zufällig genau diese stücke überwachte - und vielleicht rein zufällig selbst einspeiste?
Bisher ist keine klageeinreichung in dieser Sache bekannt ...
Ergänzung:
So kann man natürlich auch reagieren: http://tinyurl.com/yd2t6he
... comment
trotzki,
Freitag, 18. Dezember 2009, 09:00
Schöne neue Welt - das passt doch
„Schöne neue Welt“ reiht allerhand – Schönheitsoperationen, Technologiefetischismus und staatliche Überwachung – aneinander und gibt vor, damit schon irgendeine Haltung unter die Leute zu bringen. Seltsamerweise geißelt das Stück auch jene Sorte Hedonismus am Abgrund, die zuvor von der Band in ihren Partyliedchen zelebriert wurde. Dann hängt man sich Trommeln um und klopft sich etwas zusammen, das jede alternative Kölner Trommelgruppe beim Stadtteilfest origineller hinbekäme. „Köln, seid ihr bereit für eine bessere Zeit?“, brüllt darauf ein Bandmitglied ins Rund. „Steh auf“ heißt der Song und feiert in Worten, die sich nicht zwischen Achtziger-Jahre-Deutschrock-Karikatur und Poesiealbumseintrag entscheiden können, die Möglichkeit der Weltgestaltung.
Culcha Candela - Für und gegen alles
soviel zu dem stück, um das es sich hier wohl dreht und die band, die vorgeschoben wird, um kasse zu machen. im prinzip ist diese industrie eine kluge sache, aus betriebswirtschaftlicher sicht gesehen. immerhin geht es hier um böse raubkopierer - ein wort, das wohl nicht ohne grund an den "raubritter" des mittelalters erinnern soll, eine böse, dunkle figur, die nächtens unbescholtene bürger überfiel, ihnen den letzten taler aus der tasche raubte und dann gewissenlos abmurkste, so wie es der raubkopierer nun mit den armen künstlern macht, die er überfällt, ausraubt und am ende still und vermeintlich ungesehen vom heimischen pc aus um die ecke bringt - ja, diese leute werden ganz allgemein moralisch abgewertet, weil sie das internet mit seiner vermuteten kostenloskultur missbrauchen, weil sie die künstler bestehlen (das ist allerdings unbestritten), weil sie tatsächlich recht brechen, denn raubkopierer sind verbrecher.
aber: zum glück gibt es anwälte, die sich als die guten ritter des rechts diesem abschaum der gesellschaft annehmen, die sich diese bösen konsumverweigerer mal ordentlich zur brust nehmen und dem musikwirtschaftskreislauf, der um den munteren kreis der abmahnanwälte gewachsen ist, wieder zuführt. natürlich nicht ohne dabei die wertschöpfung maximal auszureizen. das geschäftsmodell der abmahnung ist doch allein schon deshalb lukrativ, weil sich auf relativ einfachem wege mehr geld verdienen lässt, als auf dem herkömmlichen vertriebsweg. für einmal downloaden und verteilen 450 € - wobei es sich ja noch um ein "nettes angebot" der anwälte handelt, im besten fall will man wohl rd. 5.000 € - das ist schnell verdientes geld und ich bin mir sicher, ein großteil der leute zahlt. und wer zahlt, bei dem ist auch noch mehr zu holen. also gleich die nächste abmahnung hinterher.
ich frage mich allerdings: wenn der rechtsverstoß nicht mehr geringfügig sein soll und man locker an die ip-adressen der bösen raubritter gekommen ist, warum zieht man nicht gleich vor gericht? warum schleift man die brut nicht gleich vor den kadi und zwar allesamt, um sie fertig zu machen, um der welt zu zeigen: nicht mit mir! wer mich beklaut, der wird bestraft. ist es vielleicht am ende so, dass dafür die rechtliche grundlage streitbar ist und gar nicht so eindeutig wie behauptet? ist es am ende nicht sogar so, dass der aufwand für ein solches exempel zu hoch wäre, der damit verbundene wirtschaftliche aufwand das risiko, vor gericht doch nicht so gut dazustehen oder womöglich zu verlieren, nicht aufwiegt? geht es am ende doch nur darum, durch die abmahnung geld zu akkumulieren, das durch mangelnde qualität auf dem herkömmlichen markt nicht mehr zu holen ist? ich denke: darum geht es.
also, zahlen sie nichts, auch wenn ihnen jeder mit einem kopfschütteln entgegen tritt, dem sie von ihren wahrlich dämlichen taten berichten. ja, sie sind vielleicht dämlich, weil sie diesen scheiß aus dem netz gezogen haben, aber seien sie nicht so dämlich, sich von abzockanwälten in die enge treiben zu lassen.
Culcha Candela - Für und gegen alles
soviel zu dem stück, um das es sich hier wohl dreht und die band, die vorgeschoben wird, um kasse zu machen. im prinzip ist diese industrie eine kluge sache, aus betriebswirtschaftlicher sicht gesehen. immerhin geht es hier um böse raubkopierer - ein wort, das wohl nicht ohne grund an den "raubritter" des mittelalters erinnern soll, eine böse, dunkle figur, die nächtens unbescholtene bürger überfiel, ihnen den letzten taler aus der tasche raubte und dann gewissenlos abmurkste, so wie es der raubkopierer nun mit den armen künstlern macht, die er überfällt, ausraubt und am ende still und vermeintlich ungesehen vom heimischen pc aus um die ecke bringt - ja, diese leute werden ganz allgemein moralisch abgewertet, weil sie das internet mit seiner vermuteten kostenloskultur missbrauchen, weil sie die künstler bestehlen (das ist allerdings unbestritten), weil sie tatsächlich recht brechen, denn raubkopierer sind verbrecher.
aber: zum glück gibt es anwälte, die sich als die guten ritter des rechts diesem abschaum der gesellschaft annehmen, die sich diese bösen konsumverweigerer mal ordentlich zur brust nehmen und dem musikwirtschaftskreislauf, der um den munteren kreis der abmahnanwälte gewachsen ist, wieder zuführt. natürlich nicht ohne dabei die wertschöpfung maximal auszureizen. das geschäftsmodell der abmahnung ist doch allein schon deshalb lukrativ, weil sich auf relativ einfachem wege mehr geld verdienen lässt, als auf dem herkömmlichen vertriebsweg. für einmal downloaden und verteilen 450 € - wobei es sich ja noch um ein "nettes angebot" der anwälte handelt, im besten fall will man wohl rd. 5.000 € - das ist schnell verdientes geld und ich bin mir sicher, ein großteil der leute zahlt. und wer zahlt, bei dem ist auch noch mehr zu holen. also gleich die nächste abmahnung hinterher.
ich frage mich allerdings: wenn der rechtsverstoß nicht mehr geringfügig sein soll und man locker an die ip-adressen der bösen raubritter gekommen ist, warum zieht man nicht gleich vor gericht? warum schleift man die brut nicht gleich vor den kadi und zwar allesamt, um sie fertig zu machen, um der welt zu zeigen: nicht mit mir! wer mich beklaut, der wird bestraft. ist es vielleicht am ende so, dass dafür die rechtliche grundlage streitbar ist und gar nicht so eindeutig wie behauptet? ist es am ende nicht sogar so, dass der aufwand für ein solches exempel zu hoch wäre, der damit verbundene wirtschaftliche aufwand das risiko, vor gericht doch nicht so gut dazustehen oder womöglich zu verlieren, nicht aufwiegt? geht es am ende doch nur darum, durch die abmahnung geld zu akkumulieren, das durch mangelnde qualität auf dem herkömmlichen markt nicht mehr zu holen ist? ich denke: darum geht es.
also, zahlen sie nichts, auch wenn ihnen jeder mit einem kopfschütteln entgegen tritt, dem sie von ihren wahrlich dämlichen taten berichten. ja, sie sind vielleicht dämlich, weil sie diesen scheiß aus dem netz gezogen haben, aber seien sie nicht so dämlich, sich von abzockanwälten in die enge treiben zu lassen.
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kotzki,
Freitag, 18. Dezember 2009, 10:14
Laut feststellung vieler opfer stammen die abgemahnten dateicontainer alle von p2p-crew.to - ist doch sehr interessant. Es gibt eben keine ehre mehr unter hackern seit der russenmafia.
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